Markenschutz
Marke (früher Warenzeichen)
Gegenstand
Der Gegenstand einer Marke ist in den meisten Fällen ein Begriff,
der sich als Wort schreiben lässt oder eine Wort-Bild-Kombination
oder nur ein Bild.
Markenanmeldungen können jedoch auch auf Melodien, Gerüche
sowie abstrakt auf Farben oder Farbkombinationen gerichtet sein.
Wichtigste Voraussetzungen
Eine Marke soll eine gewisse Originalität aufweisen und (was
oft damit gleichbedeutend ist) soll nicht die Waren oder die Dienstleistungen,
für die sie als Herkunftszeichen gedacht ist, glatt beschreiben.
Natürlich sind beschreibende Anklänge sehr beliebt und meist
vor dem Patentamt durchsetzbar.
Weiter darf eine Marke nicht mit einer anderen Marke verwechselbar
sein. Die Beurteilung, ob Verwechslungsgefahr mit einer anderen Marke
vorliegt oder nicht, ist meist eine komplexe Angelegenheit und sollte
einem Patentanwalt überlassen werden.
Amtliche Prüfung
Ein wichtiges amtliches Prüfungskriterium ist, ob die Markenanmeldung
die Waren oder Dienstleistungen, die mit ihr verbunden sind, glatt
beschreibt oder nicht. Eine Prüfung auf Kollision bezüglich
Verwechslungsgefahr mit anderen, vorher existierenden Marken findet
in Deutschland während des Eintragungsverfahrens nicht statt.
Wirkung
Aus einer rechtsbeständigen eingetragenen Marke kann ein Unterlassungsanspruch
gegen Dritte abgeleitet werden, die den selben oder einen ähnlichen
Namen bzw. eine ähnliche Marke führen, sofern eine Verwechslungsgefahr
besteht. Berühmte Marken werden vorrangiger behandelt. Eine eingetragene
Marke sollte benutzt werden und ihr Schutzumfang groß gehalten
werden, damit sie nicht durch andere, später erfolgte Markenanmeldungen
mit der Zeit verwässert wird.
Beitrag zum geschäftlichen Erfolg
Dieser Beitrag kann sehr wesentlich sein, wie Beispiele aus der Werbung
in Funk und Fernsehen täglich belegen. Eine griffige Marke macht
möglicherweise aus einem nur mittelmäßigen Produkt
einen Verkaufserfolg, nicht zuletzt deshalb, weil in hoch entwickelten
Ländern ein gewisses "Markenbewusstsein" vorhanden
ist. Die Marke hat vom Gesetzgeber gewollt in erster Linie eine herkunftsbezeichnende
Funktion, das heißt sie soll dazu dienen, dass der Verbraucher
ein Produkt aufgrund der Marke wiedererkennt, beispielsweise weil
er mit einer Marke bestimmte Qualitätsvorstellungen verknüpft.
Ein gut gewählter Markenname hat zweifelsohne einen nicht zu
unterschätzenden Werbeeffekt, wenn er positiv von den Verbrauchern
aufgenommen wird und sich diese leicht an die Marke erinnern.