Gebrauchsmuster
Gegenstand
Ebenfalls technische Erfindungen, jedoch keine verfahrensbezogenen
Erfindungen.
Voraussetzungen:
Die Voraussetzungen sind ähnlich wie bei Patenten, die Anforderungen
an die erfinderische Tätigkeit sind jedoch niedriger als beim
Patent. Um wie viel niedriger ist eine schwierig zu beurteilende Frage,
eine gewisse graduelle Abstufung ist jedoch vom Gesetzgeber gewollt.
Amtliche Prüfung
Beim Gebrauchsmuster findet nur eine formelle Prüfung, aber
keine Prüfung in der Sache selbst statt. Hier sollte der Erfinder,
ein beauftragter Patentanwalt oder professioneller Rechercheur im
Idealfall vor der Anmeldung des Schutzrechts Recherchen-Ergebnisse
liefern, die belegen, dass Neuheit, zumindest eine geringe erfinderische
Tätigkeit sowie gewerbliche Anwendbarkeit vorhanden sind. Auf
jeden Fall sollte eine solche Recherche zum Stand der Technik und
zur Einschätzung der Bestandskraft eines eingetragenen Gebrauchsmusters
durchgeführt werden, bevor man einen Dritten auf Unterlassung
oder ggf. Schadensersatz aus dem Schutzrecht heraus in Anspruch nimmt.
Kosten
Die Amtsgebühren sind geringer als beim Patent, die Anwaltskosten
meist in etwa die gleichen.
Wirkung
Aus einem rechtsbeständigen Gebrauchsmuster können die
selben Ansprüche gegen Dritte hergeleitet werden wie aus einem
rechtswirksam erteilten Patent. Ein Gebrauchsmuster ist im Allgemeinen
sogar schwieriger zu vernichten (über eine entsprechende Löschungsklage),
wie dies beim Patent der Fall ist, da die Anforderungen an die erfinderische
Tätigkeit ja niedriger sind. Das Gebrauchsmuster ist somit eine
wirksame Waffe in einem stark umkämpften Markt, besonders dann,
wenn das geschützte Produkt schnell ändernden Trends unterliegt.
Nur die maximale Laufzeit eines Gebrauchsmusters ist niedriger als
beim Patent (10 bzw. 20 Jahre).
Beitrag zum geschäftlichen Erfolg
Der Beitrag ist vergleichbar mit dem eines Patents. Ein Unterschied
besteht darin, dass ein Gebrauchsmuster jeweils einzeln pro Land angemeldet
werden muss im Gegensatz zu einem Patent, das beispielsweise für
ganze Länderregionen wie etwa Europa, zentral und kostensparend
angemeldet und geprüft werden kann, was in etwa ab 3 bis 5 Ländern
sich bereits kostensparend auswirkt.
Auch ein Doppelschutz mit Gebrauchsmuster und Patent ist möglich
und in einigen Fällen durchaus sinnvoll, da der Schutz eines
Gebrauchsmusters bereits nach Eintragung definitiv vorhanden ist,
was beim Gebrauchsmuster in Deutschland in etwa nach 4 Monaten nach
Anmeldetag der Fall ist.
Zum Vergleich: Ein Patent wird meist erst nach 1 ½ bis 2 Jahren,
manchmal sogar noch später, nach Anmeldetag erteilt.