Patentanwalt Kassel/Hessen
Patent Kassel

Designschutz / Geschmacksmuster



Gegenstand

Mit einer Geschmacksmusteranmeldung lassen sich Design-Entwürfe, die bestimmte, äußerlich erkennbare, ästhetische Merkmale haben, schützen. Wichtigste Voraussetzungen: die "ästhetische" Erfindung muss neu sein und eine gewisse Eigentümlichkeit gegenüber dem, was der informierte Verbraucher bzw. der Fachverkehr kennt, aufweisen.

Amtliche Prüfung

Das angemeldete Geschmacksmuster wird amtlicherseits nur formell geprüft, sowie daraufhin, ob es möglicherweise gegen die guten Sitten verstößt. Eine Prüfung auf Neuheit oder Eigentümlichkeit findet amtlicherseits nicht statt. Dies sollte - ähnlich wie beim Gebrauchsmuster - der Inhaber spätestens dann von einem Patentanwalt durchführen lassen, wenn er einen Dritten aus einem eingetragenen Geschmacksmuster beispielsweise auf Unterlassung in Anspruch nimmt.

Kosten

Die Berechnung der Amts- als auch der Anwaltskosten bei Geschmacksmuster-Anmeldungen kompliziert, siehe für die Amtsgebühren www.european-patent-office.org. Kostensparend können so genannte Sammelanmeldungen beim Amt eingereicht werden.

Wirkung

Ein eingetragenes Geschmacksmuster begründet ebenfalls ein Ausschließlichkeitsrecht, das heißt ermöglicht einen Unterlassungsanspruch gegen Dritte, die einen Gegenstand mit ähnlichem Design auf den Markt bringen.

Beitrag zum geschäftlichen Erfolg

Auch hier kann eine gewisse Monopolstellung durch rechtswirksame Geschmacksmuster erreicht werden. Insofern gilt im Wesentlichen das, was oben bei Patenten gesagt wurde. Auch hier kann dadurch ein gewisser Werbeeffekt erreicht werden, dass man das Produkt mit einem entsprechenden Zusatz, etwa "gesetzlich geschützt durch Geschmacksmuster XXX" bezeichnet.